Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 04.08.2015 – Zwischenbilanz Bestellerprinzip: Mieter sparen sich die Maklerkosten!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit rund zwei Monaten gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter.
  • Das Bestellerprinzip funktioniert in der Praxis. Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr.
  • Zwar versuchen Makler und Vermieter das zu umgehen, aber das ist eher die Ausnahme.

Nach Einführung des Bestellerprinzips ist der Regelfall der, dass Mieter bei der Wohnungssuche keinen Makler mehr bezahlen müssen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes halten sich Vermieter und Makler ganz überwiegend an das Gesetz. 570 Millionen Euro pro Jahr sollen sich die ohnehin durch hohe Mieten belasteten Verbraucher durch das neue Gesetz ersparen, prognostizierte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Das sind typische Umgehungsversuche:

– Eigener Maklervertrag mit Mietern

– Reservierungsbestätigungen

– Servicegebühren

– Besichtigungsgebühren

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