Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 11.08.2015 – Haushaltskasse: Gemeinschaftskonto für Eheleute und Lebenspartner?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Gemeinschaftskonto eignet sich besonders für Eheleute beziehungsweise zusammenlebende Partner mit gemeinsamer Haushaltskasse.
  • Der Regelfall für ein Gemeinschaftskonto ist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist.
  • Das Und-Konto, über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können, ist in der Praxis die Ausnahme.
  • Das Guthaben eines Gemeinschaftskontos steht grundsätzlich beiden Partnern zur Hälfte zu.
  • In der Regel haftet jeder Kontoinhaber bei Überziehungen des Kontos für die Rückzahlung der Bankforderung in voller Höhe.
  • Bei einem gemeinsamen Wertpapierdepot gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Gemeinschaftskonto.

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