Finanztip.de am 11.08.2015 – Haushaltskasse: Gemeinschaftskonto für Eheleute und Lebenspartner?
Das Wichtigste in Kürze:
- Das Gemeinschaftskonto eignet sich besonders für Eheleute beziehungsweise zusammenlebende Partner mit gemeinsamer Haushaltskasse.
- Der Regelfall für ein Gemeinschaftskonto ist das Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist.
- Das Und-Konto, über das die Kontoinhaber nur gemeinsam verfügen können, ist in der Praxis die Ausnahme.
- Das Guthaben eines Gemeinschaftskontos steht grundsätzlich beiden Partnern zur Hälfte zu.
- In der Regel haftet jeder Kontoinhaber bei Überziehungen des Kontos für die Rückzahlung der Bankforderung in voller Höhe.
- Bei einem gemeinsamen Wertpapierdepot gelten die gleichen Regelungen wie bei einem Gemeinschaftskonto.