Archiv für den Monat: August 2015

Pressemitteilung 52/2015

Urteil: Nebenkostenprüfbericht des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. mangels namentlicher Bezeichnung nicht anerkannt!

Die GSW Immobilien AG rechnete am 28.06.2013 die Betriebs- und Heizkosten für das Jahr 2012 für 1234 Mietverhältnisse im Böhmerwaldweg, im Ehmweg, in der Frankenwaldstraße, im Hainleiteweg, im Kellerwaldweg, im Knüllweg, in der Steigerwaldstraße … weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Finanztip.de am 24.07.2015: Die wichtigste Bankverbindung – So sichern Sie sich das günstigste Online-Girokonto!
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Banken verdienen ihr Geld mit Gebühren für Girokonten, hohen Schuldzinsen und Guthaben, auf das sie den Kunden in der Regel keine Zinsen bezahlen.
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Besonders beim Onlinebanking ist die Sicherheit wichtig.
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http://www.finanztip.de/girokonto/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat der Vermieter einen Anspruch auf Rückbau der vorgenommenen Umbauarbeiten während des laufenden Mietverhältnisses, wenn er die ihm bekannten baulichen Veränderungen über Jahre hinweg geduldet hat?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 92/14, Urteil vom 20.04.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Der Klägerin steht gegen den Beklagten kein Anspruch auf Rückbau der vorgenommenen Umbauarbeiten zu. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin die von dem Beklagten vorgenommenen Umbauarbeiten genehmigt hat. Denn während des Mietverhältnisses kann der Vermieter die Beseitigung auch von nicht genehmigten Umbauten nur verlangen, wenn er hierfür ein berechtigtes Interesse hat (LG Berlin GE 1994, 53).

Darüber hinaus kann sich das Verlangen des Vermieters auch als treuwidrig darstellen, wenn er die ihm bekannten baulichen Veränderungen über Jahre hinweg geduldet hat (LG Lüneburg, WuM 2013, 223).

Vorliegend hatte der Beklagte unbestritten vorgetragen, dass es bereits im Februar/März 2008 einen Besichtigungstermin in seiner Wohnung mit dem Mitarbeiter der Hausverwaltung von Herrn K. gegeben habe und damit zu einem Zeitpunkt, als sowohl das Bad umgebaut und die Fliesen im Flur bereits verlegt waren. Der gleiche Mitarbeiter der Hausverwaltung hatte bereits zuvor mit Schreiben vom 29.06.2006, 29.01.2008 und 19.02.2008 auf die von dem Beklagten vorgenommenen Umbauarbeiten Bezug genommen. In den beiden letztgenannten Schreiben wurde auch im Hinblick auf eingegangene Beschwerden wegen der Umbauarbeiten und deren Abschluss um einen entsprechenden Besichtigungstermin gebeten. Daher ist davon auszugehen, dass die Hausverwaltung der Klägerin die vom Beklagten vorgenommenen Umbauarbeiten bereits seit Februar/März 2008 bekannt waren. Wenn die Klägerin diese dann über mehr als fünf Jahre widerspruchslos hingenommen hat und dem Beklagten erstmals mit Schreiben vom 23.07.2013 zum Rückbau auffordern lässt, erscheint ihr Verhalten treuwidrig. Ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Beseitigung der Umbauarbeiten bereits während des Mietverhältnisses ist nicht zu erkennen. Dagegen spricht bereits, dass sie über Jahre hinweg den Zustand der Wohnung des Beklagten geduldet hat. Bei einem angeblich für sie drohenden erheblichen Nachteil infolge der Umbauarbeiten ist ein solches Verhalten nicht plausibel. Sie widerlegt sich damit selbst.”

Pressemitteilung 51/2015

Großartiger Erfolg: Kompromiss zum Mieten-Volksentscheid!

Der Berliner Senat und die Organisatoren des Mietenvolksentscheids haben sich auf einen Kompromiss verständigt. Vereinbart wurde die Erarbeitung eines neuen Gesetzentwurfs, der zügig vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Grundstücksmarktbericht 2014 des Senats

rbb-online.de am 17.08.2015: Grundstücksmarktbericht des Senats Weiter steigende Preise bei schrumpfendem Markt!

Berliner Bauten werden immer noch teurer: Die Preise für Häuser und Wohnungen in Berlin sind im vergangenen Jahr weiter gestiegen, um durchschnittlich knapp elf Prozent. Gleichzeitig aber wurden weniger Immobilien verkauft, zeigt der aktuelle Grundstücksmarktbericht des Senats. Gefragt sind besonders unbebaute Grundstücke.

Aus dem Bericht lässt sich ebenfalls herauslesen: Es wurden deutlich weniger neue Wohnungsbauten errichtet, dafür aber viel mehr Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt – dieser Wert stieg um 23 Prozent. Für 2015 erwartet die Senatsverwaltung einen deutlichen Anstieg von verkauften Ein- und Zweifamilienhäusern und Wohnungen. Beim Verkauf von Mietwohnhäusern hingegen rechnet der Senat laut dem Bericht nur noch mit einem leichten Anstieg.

https://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2015/08/immobilienpreise-in-berlin-ziehen-weiter-an.html

Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

DMB Deutscher Mieterbund am 17.08.2015 – Neuer Betriebskostenspiegel für Deutschland: 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt!

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,19 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,26 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2013 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.129,60 Euro für das Abrechnungsjahr 2013 aufgebracht werden.

Während in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat gezahlt wurde, waren es in den östlichen Bundesländern 2,28 Euro. Die Kosten für Heizung und Warmwasser lagen hier 12 Cent, d.h. rund 8 Prozent höher und die Kosten für Warmwasser lagen 4 Cent über den Durchschnittswerten im Westen. Dafür waren die kommunalen Gebühren, also Grundsteuer, Straßenreinigung, Müllbeseitigung in den westlichen Bundesländern teurer, genauso wie die Kosten für Versicherungen oder für Dienstleistungen wie Gebäudereinigung, Gartenpflege oder Hausmeister.

Die Kosten für Heizung und Warmwasser sind auch im Abrechnungsjahr 2013 weiter gestiegen, jetzt auf 1,51 Euro/qm/Monat. Das sind für eine 80 Quadratmeter große Wohnung 1.450,00 Euro im Jahr. Letztlich entfallen 69 Prozent der tatsächlich gezahlten Betriebskosten auf Heizung und Warmwasser.

2014 dürfte aus Mietersicht ein gutes Abrechnungsjahr werden. Mieter können mit niedrigeren Betriebskosten und damit sogar mit Rückzahlungen rechnen. Zwar sind 2014 in vielen Städten und Gemeinden die Grundsteuern zum Teil deutlich erhöht worden, aber die Kosten für Wasser und Abwasser sind um nur 0,7 Prozent gestiegen und die für die Müllbeseitigung sind sogar leicht gesunken. Entscheidend ist aber, die Heiz- und Warmwasserkosten fallen für das Kalenderjahr 2014 spürbar niedriger aus als 2013. Wegen der deutlich wärmeren Wintermonate 2014 ist der Heizenergieverbrauch um 20 bis 25 Prozent gesunken. Das gilt auch für die Energiepreise. Der Gaspreis sank um 0,1 Prozent, der für Fernwärme um 1,3 Prozent und der für Öl um 7,8 Prozent. Auch wenn es lokal/regional unterschiedliche Preisentwicklungen geben kann, die Prognose für 2014 ist gut.

http://www.mieterbund.de/startseite/news/article/31249-neuer-betriebskostenspiegel-fuer-deutschland.html?cHash=25f55d8f3aa14a95cf71d7b41a51f0fb

 

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Mieter den nachträglichen Anbau eines Balkons im Stockwerk über seiner  Wohnung als Verbesserung der Mietsache zu dulden?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 63 S 183/14, Urteil vom 07.05.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Den Beklagten steht ein Anspruch auf Beseitigung der Balkonplatte oberhalb ihrer Wohnung nicht zu, weil sie gemäß § 555 d Abs. 1 BGB zur Duldung dieser Modernisierungsmaßnahme verpflichtet sind. Diese Vorschrift enthält insoweit eine Sonderregelung für die Verpflichtungen der Mietvertragsparteien bei einer Veränderung der Mietsache. Die Beklagten haben den Bau auch des Balkons im Stockwerk über ihrer Wohnung als Verbesserung der Mietsache zu dulden. Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass die von den Beklagten gemietete Wohnung nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern das Gebäude, in dem sie sich befindet, in die Abwägung miteinbezogen werden muss. Danach stellt die Schaffung jeweils eines weiteren Balkons für in dem Haus befindliche Wohnungen insgesamt eine Wertverbesserung für alle Wohnungen dar. Für die Duldungspflicht der Beklagten ist es hier – wie bereits oben erwähnt – unerheblich, ob die Maßnahme ordnungsgemäß angekündigt worden ist. Es verstieße gegen Treu und Glauben der Klägerin allein wegen mangelnder Ankündigung den teilweisen Abriss des Balkons aufzugeben, wenn sie diesen bei Einhaltung aller formellen Voraussetzungen umgehend erneut errichten könnte (LG Berlin, Urteil vom 13. November 2013 – 18 S 99/13 – ibr-online).”

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Der Tagesspiegel am 18.08.2015: Einigung beim Mieten-Volksentscheid ist in Sicht!

In Berlin könnte es bald ein Gesetz für günstigen Wohnraum geben. Der Senat und die Organisatoren des Mieten-Volksentscheids stehen offenbar kurz vor einem Kompromiss. Das würde das Referendum überflüssig machen.

Die schwierigen Verhandlungen zwischen dem Senat und den Organisatoren eines Mieten-Volksentscheids über günstigen Wohnraum in Berlin waren offenbar erfolgreich. Am Dienstagabend treffen sich die Aktivisten der Initiative zu einer Sondersitzung, um über ein Kompromisspapier zu diskutieren und ein Meinungsbild abzugeben. Etwa 50 Teilnehmer werden erwartet, der Führungskreis der Initiative empfiehlt die Zustimmung. Verbindliche Beschlüsse sind aber frühestens in einer Woche auf dem turnusmäßigen „Aktiven-Treffen“ zu erwarten. Außerdem sollen alle Unterstützer des Volksentscheids für bezahlbare Mieten auf einer großen Veranstaltung über den möglichen Konsens informiert werden.

Der Verhandlungsführer der rot-schwarzen Koalition, Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), sei diesen Forderungen sehr weit entgegengekommen, bestätigte der Sprecher der Initiative, Rouzbeh Taheri dem Tagesspiegel. Auf die geplante Einleitung eines Volksbegehrens könnte dann verzichtet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass das Abgeordnetenhaus nach der Sommerpause einem gemeinsamen Gesetzentwurf mehrheitlich zustimmt. Die CDU hatte sich bisher mit dem Mieten-Volksentscheid besonders schwer getan, doch jetzt kommen auch aus dieser Richtung positive Signale.
“Ein vernünftiger Kompromiss, wie er sich jetzt abzeichnet, ist besser als ein langer Streit”, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Heiko Melzer. Diesen Prozess der Einigung werde die CDU weiterhin positiv begleiten. Die Führungsleute der SPD, Landeschef Jan Stöß, Fraktionschef Raed Saleh und die sozialdemokratischen Senatsmitglieder, stimmten dem Kompromisspapier am Dienstag auf internen Sitzungen zu. Offizielle Stellungnahmen gab es von sozialdemokratischer Seite nicht.

Auch die Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop begrüßte die voraussichtliche Einigung. “Offensichtlich hat die SPD aus der Niederlage beim Volksentscheid zum Tempelhofer Feld gelernt”, sagte sie. Der Linken-Abgeordnete Steffen Zillich sprach von einem “großen Erfolg für den Mieten-Volksentscheid”.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/wohnen-in-berlin-einigung-beim-mieten-volksentscheid-ist-in-sicht/12202416.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 13.08.2015 – Senioren in der Kfz-Versicherung: Durch Wechsel 30 Prozent Beitragserhöhung umgehen!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Autoversicherung wird mit steigendem Lebensalter des Fahrers teurer.
  • Besonders Menschen, die die Schadenfreiheitsklasse (SF) 35 erreicht haben, bekommen dies zu spüren, da sie keine weiteren Rabatte aufgrund ihrer SF bekommen.
  • Bereits ab dem 60. Lebensjahr kostet die Kfz-Versicherung bei einigen Anbietern mehr.
  • Ab dem 70. Lebensjahr verlangen Versicherer einen Aufschlag von bis zu 20 Prozent im Vergleich zu einem 55-jährigen Fahrer.
  • Deshalb sollten auch Senioren ihre Autoversicherung vergleichen und gegebenenfalls wechseln.

http://www.finanztip.de/kfz-versicherung/fuer-rentner/

Pressemitteilung 50/2015

 

Teilerfolg: GSW-Heizkostenabrechnung Falkenhagener Feld für 2012 formell unwirksam!

Die GSW Immobilien AG rechnete am 28.06.2013 die Heizkosten für das Jahr 2012 für 1234 Mietverhältnisse im Böhmerwaldweg, im Ehmweg, in der Frankenwaldstraße, im Hainleiteweg, im Kellerwaldweg, im Knüllweg, in der Steigerwaldstraße sowie … weiterlesen