Archiv für den Monat: August 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 26.06.2015 – Hausratversicherung: Schützen Sie Ihr Hab und Gut!
Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Hausratversicherung lohnt sich, wenn Sie Ihr Hab und Gut nicht ohne finanzielle Probleme ersetzen könnten.
  • Die Versicherung deckt Schäden an Ihrem beweglichen Besitz durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Raub.
  • Sie können auch Ihre Fahrräder und Elementarschäden wie Überschwemmung versichern.
  • Nutzen Sie Vergleichsportale im Internet, um Angebote verschiedener Versicherer einzuholen.
So gehen Sie vor:

  • Entscheiden Sie, ob Sie eine Elementarschadenversicherung benötigen.
  • Nutzen Sie das Vergleichsportal Comfortplan*, wenn Sie keine Elementarschadenversicherung brauchen.
  • Wenn Sie Elementarschäden mitversichern wollen, gehen Sie auf Ino24.
  • Es kann sich lohnen, noch einmal auf Check24* zu prüfen, ob Sie einen noch günstigeren Tarif finden.
  • Gute Versicherungen erkennen Sie in der Regel an Leistungen trotz grober Fahrlässigkeit, Bezahlung von Rauch- und Rußschäden sowie die Erstattung von Hotelkosten.

http://www.finanztip.de/hausratversicherung/

 

Aus der Rubrik “Wirtschaftsinformationen”:

Haufe.de am 13.08.2015: Deutsche Wohnen versechsfacht Gewinn auf 524 Millionen Euro!

Steigende Immobilienpreise haben die Bilanz der Deutsche Wohnen im ersten Halbjahr deutlich verbessert. Das Ergebnis stieg auf 524 Millionen Euro – was im Vergleich zum Vorjahr rund das Sechsfache ist.

Vor allem in Berlin kletterte der Wert der Immobilien des Konzerns – insgesamt stieg der Wert des Portfolios um 700 Millionen Euro auf rund 10,3 Milliarden Euro.

Die Mieteinnahmen blieben im ersten Halbjahr stabil bei 313 Millionen Euro. Allerdings hat der Konzern unterm Strich mehr Häuser verkauft als erworben. Die Miete pro Quadratmeter stieg deshalb um 16 Cent auf 5,78 Euro. Die Deutsche Wohnen vermietet bundesweit mehr als 140. 000 Wohnungen.

http://www.haufe.de/immobilien/investment/deutsche-wohnen-bilanz-von-524-millionen-euro_256_315550.html

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

degewo – Pressemitteilung vom 12.08.2015: Inbetriebnahme Blockheizkraftwerk in Köpenick

Wie Mieter in Berlin-Köpenick vom Mini-Kraftwerk im eigenen Haus profitieren / Pilotprojekt von degewo und GETEC ENERGIE AG

Die neu erbauten Mehrfamilienhäuser in der Köpenicker Joachimstraße 8 werden mit einem Erdgas-BHKW versorgt, das neben Wärme auch Strom produziert und dabei hocheffizient ist.

Neu ist, dass degewo und GETEC ENERGIE AG den Mietern in der Joachimstraße einen hauseigenen Stromtarif bieten. Über ihren individuellen Verbrauch können sich die Kunden jederzeit in einem geschützten Bereich im Internet informieren.

Zudem hat die Unternehmenstochter degewo Wärme GmbH ein solches Mini-Kraftwerk erstmals direkt in ein Wohngebäude eingebaut und betreibt die Anlage mittels Fernüberwachung. “Unser Anspruch ist es, dass wir neue Möglichkeiten und Wege ausprobieren. Nur so können wir den Service für unsere Mieter verbessern”, sagt Ulrich Jursch, Geschäftsführer der degewo Wärme GmbH. Das BHKW im eigenen Haus schafft eine preisgünstige und vor allem umweltfreundliche Alternative zu den großen Energienetzen. “Unsere Mieter können damit Geld sparen und nebenbei etwas für die Umwelt tun”, sagt Jursch.

http://www.degewo.de/content/de/Unternehmen/4-1_Aktuelles/4-1-Aktuelles-2015/PM_Waerme_Strom

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Finanztip.de am 04.08.2015 – Zwischenbilanz Bestellerprinzip: Mieter sparen sich die Maklerkosten!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit rund zwei Monaten gilt das sogenannte Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnungen. Demnach zahlt derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat – meist der Vermieter.
  • Das Bestellerprinzip funktioniert in der Praxis. Mieter zahlen grundsätzlich keine Vermittlungsprovision mehr.
  • Zwar versuchen Makler und Vermieter das zu umgehen, aber das ist eher die Ausnahme.

Nach Einführung des Bestellerprinzips ist der Regelfall der, dass Mieter bei der Wohnungssuche keinen Makler mehr bezahlen müssen. Nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes halten sich Vermieter und Makler ganz überwiegend an das Gesetz. 570 Millionen Euro pro Jahr sollen sich die ohnehin durch hohe Mieten belasteten Verbraucher durch das neue Gesetz ersparen, prognostizierte Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas.

Das sind typische Umgehungsversuche:

– Eigener Maklervertrag mit Mietern

– Reservierungsbestätigungen

– Servicegebühren

– Besichtigungsgebühren

http://www.finanztip.de/bestellerprinzip/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss der vermietende Wohnungseigentümer die Erstellung der Jahresabrechnung durch den Wohnungseigentumsverwalter sowie den Genehmigungsbeschluss der Eigentümer über die Jahresabrechnung abwarten, bevor er die Betriebskostenabrechnung für seinen Mieter erstellen kann?

Die Antwort des Amtsgerichts Offenbach (AG Offenbach – 37 C 29/15, Urteil vom 07.07.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Offenbach in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Der Kläger kann die geltend gemachte Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung 2015 auf Grundlage der noch nicht von den Erbbauberechtigten genehmigten Jahresabrechnung nicht verlangen. Die Fragestellung wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beurteilt. So vertritt etwa Jennißen die Auffassung, dass der vermietende Wohnungseigentümer die Erstellung der Jahresabrechnung durch den Wohnungseigentumsverwalter und Beschlüsse der Eigentümer nicht abwarten müsse, zumal der einzelne Eigentümer durch Belegeinsicht bei dem Verwalter die erforderlichen Daten zusammenstellen könne, die er für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung benötige (vgl. NZM 2002, 236 (238)). Das Gericht folgt vorliegend jedoch der Auffassung des OLG Düsseldorf (vgl. Urteil vom 23.03.2000, Az. 10 U 160/97). Der Verwalter der Erbbauberechtigtengemeinschaft hat vorliegend zwar bereits eine Jahresabrechnung erstellt. Entscheidend ist nach Ansicht des Gerichts aber, dass nicht feststeht, inwieweit dem Kläger tatsächlich Kosten entstehen, solange die Erbbauberechtigten die Jahresabrechnung nicht durch Beschluss genehmigt haben. Denn die Beitragspflicht des Wohnungseigentümers bzw. hier Erbbauberechtigten wird erst durch den genehmigten Beschluss begründet. Die zum Zwecke der Beschlussfassung von der Verwaltung erstellte Abrechnung hat nur vorläufigen Charakter; zumindest solange die Abrechnung nicht durch Beschluss genehmigt ist, ist mit Änderungen zu rechnen. Soweit dem Vermieter keine Kosten entstehen, können diese auch nicht auf den Mieter umgelegt werden. (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; Langenberg, Betriebskosten- und Heizkostenrecht, 7. Auflage 2014, H 197).”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

SVZ.de am 11.08.2015 – Enkel-Trick : „Opa – rate mal, wer hier ist“!

Warum funktioniert der Enkel-Trick schon seit 15 Jahren? Seniorenberater haben Betrügern Kampf angesagt.

Auch das Bundeskriminalamt (BKA) beschäftigt sich seit Jahren mit dem Enkel-Trick. Nach Erkenntnissen der Behörde sitzen die Täter zumeist in osteuropäischen Ländern. Vor ihren Anrufen gehen sie dicke deutsche Telefonbücher auf der Suche nach alt klingenden Vornamen durch. Dann arbeiten sie ihre Liste ab. Sie sprechen akzentfrei deutsch, weil sie zumeist Jahre im Bundesgebiet gelebt haben.
Tipps der Polizei: So können Sie sich schützen

• Seien Sie misstrauisch, wenn sich jemand am Telefon nicht selbst mit Namen vorstellt.

• Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert.

• Vergewissern Sie sich, ob der Anrufer wirklich ein Verwandter ist: Rufen Sie die jeweilige Person unter der bisher bekannten und benutzten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.

• Geben Sie keine Details zu Ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.

• Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen. Informieren Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt.

• Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an  die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

http://www.svz.de/mv-uebersicht/opa-rate-mal-wer-hier-ist-id10427006.html

Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Der Tagesspiegel am 11.08.2015: Volksentscheid in Berlin – Stöß hält Mietenvolksentscheid zur Wahl 2016 für möglich!
SPD-Chef Jan Stöß kann sich eine Abstimmung über bezahlbaren Wohnraum gemeinsam mit der Wahl 2016 vorstellen und weißt Vorwürfe über eine Verzögerungstaktik zurück.

Der SPD-Landeschef Jan Stöß und Innensenator Frank Henkel (CDU) weisen den Vorwurf zurück, dass die rot-schwarze Koalition den Mieten-Volksentscheid absichtlich verzögere. Die SPD habe keine Angst, wenn die Abstimmung zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl 2016 stattfinde, so Stöß. Seine Partei gehe selbstbewusst in die Diskussion über bezahlbare Mieten.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/volksentscheid-in-berlin-stoess-haelt-mietenvolksentscheid-zur-wahl-2016-fuer-moeglich/12169728.html

Pressemitteilung 49/2015

Mittelwert oder Oberwert – das ist hier die Frage! Bei korrekter Beantwortung: Die Mietpreisbremse ist kein Gaspedal!

Der IVD Berlin-Brandenburg legte am 12.08.2015 seinen IVD-Marktmietspiegel für Geschosswohnungsbau in Berlin, Stichtag 01.05.2015, vor. Nach diesem sind die Neuabschlussmieten für Bestandswohnungen in Berlin in den vergangenen … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Muss sich eine Modernisierungsankündigung an alle Mietvertragspartner auf Mieterseite richten?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 56/15, Beschluss vom 12.05.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1) wie folgt aus: “Die erstinstanzlich streitgegenständliche Modernisierungsankündigung vom 25. September 2013 war formell unwirksam, da sie sich nicht an alle Mietvertragspartner auf Mieterseite richtete. Im Hinblick auf die Berufungsbegründung ist ergänzend lediglich darauf hinzuweisen, dass es selbstverständlich Sache der Klägerin als nach § 566 BGB neu in einen Vertrag eintretende Vermieterin ist, sich Gewissheit über den Vertragspartner zu verschaffen.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

ZEIT ONLINE am 10.08.2015: Altersvorsorge – Der Renten-Irrweg!

Ein Drittel der Deutschen spart nicht fürs Alter. Wie soll man das überhaupt? Eine radikale Lösung lautet: mit der gesetzlichen Rente. Es ist Zeit, sie wieder zu stärken.

Die Prognosen sind ernüchternd: Wer 40 Jahre lang in die Rentenkasse einzahlt, bekommt nur dann mehr als die Grundsicherung heraus, wenn er kontinuierlich mindestens 2.300 Euro brutto verdient. Wer nur 35 Jahre lang arbeitet, muss sogar 2.700 Euro heimbringen. Sehr viele Arbeitnehmer werden das nicht schaffen, zumal höchstens Zweidrittel von uns ihr Leben lang Vollzeit arbeiten ohne Unterbrechung. Die meisten legen durch Arbeitslosigkeit oder Familie Einzahlungspausen ein.

Den Ausweg aus dem Dilemma sehen viele Demografie- und Rentenexperten inzwischen in einem: Statt des privaten Sparens muss die gesetzliche Rente wieder gestärkt werden. Gerade weil das Kapitalmarktsparen in die Krise geraten ist, könnte das gesetzliche System beweisen, wie stabil es ist. Es ist dabei sogar von Vorteil, dass die Politik in das gesetzliche System eingreifen kann – sofern sie es denn richtig macht.

http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-08/rente-altersvorsorge-staerkung-gesetzliche-rente-generationenvertrag