Landgericht Berlin – 52 O 277/14, Urteil vom 22.01.2015: Gebühren für Saldenbestätigungen rechtswidrig!
Vor Abschluss eines Mietvertrags wollen Vermieter meist Belege für die Zahlungsfähigkeit der Interessenten sehen. Ein wichtiges Dokument: die Saldenbestätigung der Hausbank. Sie enthält die Salden aller Konten und Sparbücher eines Kunden. Für diese Bescheinigung fordert die Norisbank stolze 15 Euro. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden klagte dagegen – und bekam Recht. Betroffene können jetzt die Erstattung der Gebühren fordern. test.de sagt, was dabei zu beachten ist.
Norisbank-Kunden, die die Gebühr gezahlt haben, können Erstattung verlangen. Rückforderungen für bis Ende 2011 gezahlte Gebühren sind verjährt. Die Erstattung für im Jahr 2012 gezahlte Gebühren ist noch bis 31.12.2015 durchsetzbar. Die Bank muss zusätzlich das mit dem Geld der Kunden erwirtschaftete Geld herausgeben. Gerichte gehen dabei davon aus, dass Banken fünf Prozentpunkte über dem von der Deutschen Bundesbank errechneten gesetzlichen Basiszins erwirtschaften. Da letzterer mit 0,83 Prozent gerade einen negativen Wert hat, wären das aktuell nur 4,17 Prozent. Auch die Kunden anderer Banken und Sparkassen können Erstattung von Saldenbestätigungsgebühren fordern. Allerdings werden alle Kreditinstitute die Forderung wahrscheinlich zurückweisen – Kunden müssten dann vor Gericht ziehen. Das vom Landgericht Berlin verhängte Gebührenverbot gilt nur für die Norisbank.
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