Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Land­gericht Berlin – 52 O 277/14, Urteil vom 22.01.2015: Gebühren für Salden­bestätigungen rechts­widrig!

Salden­bestätigung Noris­bank: Gericht kippt erneut Bank­gebühr!

Vor Abschluss eines Miet­vertrags wollen Vermieter meist Belege für die Zahlungs­fähig­keit der Interes­senten sehen. Ein wichtiges Dokument: die Salden­bestätigung der Haus­bank. Sie enthält die Salden aller Konten und Sparbücher eines Kunden. Für diese Bescheinigung fordert die Noris­bank stolze 15 Euro. Die Schutz­gemeinschaft für Bank­kunden klagte dagegen – und bekam Recht. Betroffene können jetzt die Erstattung der Gebühren fordern. test.de sagt, was dabei zu beachten ist.

Noris­bank-Kunden, die die Gebühr gezahlt haben, können Erstattung verlangen. Rück­forderungen für bis Ende 2011 gezahlte Gebühren sind verjährt. Die Erstattung für im Jahr 2012 gezahlte Gebühren ist noch bis 31.12.2015 durch­setz­bar. Die Bank muss zusätzlich das mit dem Geld der Kunden erwirt­schaftete Geld heraus­geben. Gerichte gehen dabei davon aus, dass Banken fünf Prozent­punkte über dem von der Deutschen Bundes­bank errechneten gesetzlichen Basiszins erwirt­schaften. Da letzterer mit 0,83 Prozent gerade einen negativen Wert hat, wären das aktuell nur 4,17 Prozent. Auch die Kunden anderer Banken und Sparkassen können Erstattung von Salden­bestätigungs­gebühren fordern. Allerdings werden alle Kredit­institute die Forderung wahr­scheinlich zurück­weisen – Kunden müssten dann vor Gericht ziehen. Das vom Land­gericht Berlin verhängte Gebühren­verbot gilt nur für die Noris­bank.

https://www.test.de/Saldenbestaetigung-Norisbank-Gericht-kippt-erneut-Bankgebuehr-4907230-0/