Landgericht Köln – 31 O 112/15, Urteil vom 20.08.2015: Online-Werbung für Klimageräte nur mit Energieeffizienzklasse neben dem Preis!
Bei einer Werbung für Klimageräte mit Preisen im Internet muss stets auch die Energieeffizienzklasse angegeben werden. Das stellte das Landgericht Köln jetzt in einem Urteil gegen den Baumarkt OBI klar. Im September 2014 hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sechs Online-Händler wegen fehlerhafter Angaben bei Klimageräten abgemahnt. „Gerade bei Klimageräten ist der Verkaufspreis nicht alles. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, wie viel Energie das Gerät verbraucht und welche Folgekosten auf sie zukommen“, sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv.