Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Göttinger Tageblatt am 07.09.2015: Für verlegten Teppichboden ist Vermieter zuständig!

Manche Wohnungen werden mit Teppichboden vermietet. Ist der Boden nach einigen Jahres abgewohnt und verschlissen, muss der Vermieter den Teppich ersetzen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.

Der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter, dass der alte Teppichboden entfernt und ein neuer, in Farbe, Art und Güte vergleichbarer Teppichboden fachgerecht verlegt wird, entschied das Landgericht Stuttgart.

http://www.goettinger-tageblatt.de/Ratgeber/Bauen-Wohnen/Mietrechtstipp/Fuer-verlegten-Teppichboden-ist-Vermieter-zustaendig