Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Morgenpost am 10.09.2015: Mieter müssen in ihrer Wohnung nicht frieren!

Mindesttemperatur gilt auch außerhalb von Heizperioden.

“Mieter haben während der üblichen Tagesstunden von 6 bis 23 beziehungsweise 24 Uhr Anspruch auf eine warme Wohnung”, sagt Mieterbundsprecher Ulrich Ropertz. Warm bedeutet mehreren Gerichtsurteilen zufolge 20 Grad Celsius in Wohn-, Schlafzimmer und Küche sowie 22 Grad in Bad und Dusche. Lediglich im Flur sei eine Raumtemperatur von 15 Grad ausreichend. Zur Nachtzeit dürfen diese Werte um bis zu drei Grad unterschritten werden. Wenn im Mietvertrag stehe, dass die Heizung außerhalb der Heizperiode nicht betrieben werden müsse, sei diese Klausel unwirksam, so Ropertz weiter. “Beträgt die Zimmertemperatur tagsüber nur noch 18 Grad Celsius oder noch weniger, muss die Heizung sofort eingeschaltet werden, egal, was im Mietvertrag steht.”

http://www.morgenpost.de/web-wissen/article205660859/Mieter-muessen-in-ihrer-Wohnung-nicht-frieren.html