Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Kostenbegrenzung bei Kleinreparaturen – Wieviel darf es kosten?

Im allgemeinen wird angenommen, dass die einzelne Reparatur, deren Kosten Sie übernehmen sollen, nicht mehr als € 100,00 kosten darf – sonst ist das eben keine “kleine” Reparatur mehr. Im Einzelfall haben Gerichte auch schon höhere Beträge noch als angemessen angesehen; bisher liegt die Obergrenze in der Rechtsprechung bei € 120,00.

Außerdem dürfen die Kosten solcher Kleinreparaturen insgesamt im Jahr nicht höher liegen als 6 – 8 % Ihrer Jahresmiete, oder unter einer Monatsmiete.

http://www.promietrecht.de/Schaden/Schaden-an-der-Mietsache/Kostenbegrenzung-bei-Kleinreparaturen-Wieviel-darf-es-kosten-E2262.htm