Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Vermieter will Fotos bewohnter Wohnung machen

Wenn ein Wohnungsmietvertrag gekündigt, aber die Wohnung noch bewohnt ist, dann darf der Vermieter sich nicht das Recht herausnehmen Fotos zu machen. Dabei ist es gleichgültig, ob durch Fotos die Wohnung leichter vermietet, oder besser und schneller verkauft werden soll. Wer die Erlaubnis erteilt muss damit rechnen, dass auch unangenehme Fotos entstehen können.

http://www.promietrecht.de/Blog/Vermieter-will-Fotos-bewohnter-Wohnung-machen-E2272.htm