immowelt.de am 23.09.2015: Wann eine Mieterhöhung zulässig ist!
Das deutsche Mietrecht schützt Mieter vor drastischen Mieterhöhungen: Vermieter dürfen in einem laufenden Mietverhältnis die Miete nicht über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Die Regeln bei einer Mieterhöhung:
- Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete um nicht mehr als 20 Prozent anheben. In Gebieten mit Wohnungsknappheit sind es nur 15 Prozent.
- Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung kann ein Vermieter eine weitere geltend machen. Zudem muss die Miete zum Zeitpunkt des Eintretens der Mieterhöhung 15 Monate lang unverändert gewesen sein.
- Bei bestehenden Mietverhältnissen darf die Miete nach der Mieterhöhung nicht höher sein, als die ortsübliche Vergleichsmiete.