Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

n-tv.de am 06.05.2015: Wichtig für Mieter – Mit Betriebskosten Steuern sparen!

Seit 2003 beteiligt sich der Fiskus an haushaltsnahen Dienstleistungen und seit 2006 kann man auch mit Handwerkerrechnungen Steuern sparen. Doch viele Mieter lassen diese Möglichkeiten ungenutzt verstreichen – obwohl sie durchaus Posten absetzen könnten. Was sie nicht wissen: Sie müssen die Leistungen gar nicht selber buchen, es reicht, wenn das der Vermieter für sie erledigt. In der Betriebskostenabrechnung finden sich diverse Posten, die bei der Steuererklärung interessant werden könnten.

Unter anderem sponsert der Fiskus die folgenden haushaltsnahen Dienstleistungen:

  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Schädlingsbekämpfung
  • Ablesen von Zählern

Absetzen lassen sich unter anderem diese Handwerkereinsätze

  • Schornsteinfeger (aber nur Kehr- und Wartungsarbeiten, keine Messungen oder Feuerstättenschauen)
  • Dachrinnenreinigung
  • Dach und Fassadenarbeiten, Graffitibeseitigung
  • Wartungsarbeiten an der Heizung, an Warmwasseranlagen  und am Fahrstuhl
  • Austausch von Zählern

 http://www.n-tv.de/ratgeber/Mit-Betriebskosten-Steuern-sparen-article15053021.html