Pressemitteilung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt am 05.10.2015: Berlin ändert Neubauförderung!
Ab sofort deutlich bessere Konditionen für den Bau sozial geförderter Wohnungen!
Der Berliner Senat will den Bau von sozial geförderten Wohnungen deutlich erhöhen und hat dafür die Förderbestimmungen angepasst. Diese bieten für sämtliche Bauherrenschaften – wie z.B. Private, städtische Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften – deutlich mehr finanziellen Anreiz für die Errichtung von gefördertem Wohnungsneubau als bisher. 2015 sollen 1.000 Wohnungen gefördert werden, 2016 2.500; 3.000 im Jahr 2017.
Ab sofort stehen dafür zwei Förderalternativen zur Auswahl:
- Förderung mit öffentlichen Baudarlehen bis 64.000 € pro geförderter Wohnung und maximal 1.200 € pro m2 geförderter Wohnfläche. Auf den ausgezahlten Betrag des öffentlichen Baudarlehens wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 25 % gewährt. Die durchschnittliche Anfangsmiete im Förderobjekt beträgt 6,50 € pro m2 Wohnfläche monatlich, wobei die Einzelmieten vom Bauherren eigenverantwortlich zwischen 6,00 und 7,50 € pro m2 Wohnfläche monatlich festgelegt werden können. Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines in Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) erforderlich.
- Förderung mit öffentlichen Baudarlehen bis 50.000 € pro geförderter Wohnung und maximal 1.000 € pro m2 geförderter Wohnfläche sowie einkommensorientierten Zuschüssen zur Gewährleistung sozial verträglicher Mieten. Die Anfangsmieten von 8,00 € pro m2 Wohnfläche monatlich werden – je nach Haushaltseinkommen – durch gestaffelte einkommensorientierten Zuschüsse auf bis zu 6,00 € pro m2 Wohnfläche monatlich verringert. Für den Bezug der Wohnung ist die Vorlage eines in Berlin gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) oder die vom bezirklichen Wohnungsamt ausgestellte Einkommensbescheinigung erforderlich.