Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 05.11.2015:

LG Berlin – 52 O 102/15, Urteil vom 8.10.2015: Fluggesellschaft muss klar und vollständig über Fluggastrechte aufklären!

Das Landgericht Berlin hat der Fluggesellschaft Germania untersagt, Kunden im Internet falsch über ihre Rechte bei großen Verspätungen und Überbuchungen zu informieren. Die Richter gaben damit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, der ein Informationsblatt der Airline als teilweise irreführend kritisiert hatte.

„Das Landgericht hat klargestellt, dass eine Fluggesellschaft ihre Kunden eindeutig und vollständig über ihre Rechte informieren muss. Sie darf wichtige Kundenansprüche nicht einfach weglassen,“ sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv.

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/fluggesellschaft-muss-klar-und-vollstaendig-ueber-fluggastrechte-aufklaeren