wiwo am 03.11.2015 – Krankenversicherung: Für 24 Millionen Deutsche steigen Beiträge 2016 überdurchschnittlich!
Im kommenden Jahren sollen laut Medienberichten die Beiträge für etwa ein Drittel aller Krankenversicherten überdurchschnittlich ansteigen. Insbesondere große Kassen sehen sich gezwungen, den Zusatzbeitrag anzuheben.
Archiv für den Monat: November 2015
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
focus.de am 04.11.2015: Einführung des Bestellerprinzips – Maklergebühren brechen um 50 Prozent ein!
Seit dem 1. Juni können Vermieter die Kosten für einen Makler nicht mehr auf die neuen Mieter übertragen. Das führt zu einem drastischen Einbruch der Maklergebühren in Deutschland. “Ein voller Erfolg für die Mieter”, sagt der Geschäftsführer des Mieterbundes.
Aus der Rubrik “Wissenswertes”:
Besteht bei einem Mietverhältnis bei einem Mietmangel eine grundsätzliche Beweislastverteilung dergestalt, dass zunächst der Vermieter beweisen muss, dass die Ursache eines Mangels nicht in seinem Gefahrenbereich liegt und erst wenn ihm dieser Beweis gelungen ist, den Mieter eine umfassende Entlastungspflicht trifft?
Die Antwort des Landgerichts Aachen (LG Aachen – 2 S 327/14, Urteil vom 02.07.2015) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das LG Aachen in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Dabei ist zunächst die grundsätzliche Beweislastverteilung im Mietrecht zu berücksichtigen, von der das Amtsgericht auch ausgegangen ist, und die sowohl im Bereich von § 536a BGB als auch im – hier eher relevanten – Anwendungsbereich von §§ 280 Abs. 1, 538 BGB gilt. Danach muss in der hier zu beurteilenden Konstellation der Vermieter zunächst beweisen, dass die Ursache eines Mangels nicht in seinem Gefahrenbereich liegt. Denn in diesen Fällen wird ein ursächliches Verschulden des Vermieters mit der Folge einer Beweislastumkehr und der Möglichkeit eines Entlastungsbeweises vermutet (BGH, Urteil vom 22.10.2008 – XII ZR 148/06; BGH, Urteil vom 10.11.2004 – XII ZR 71/01; BGH, Urteil vom 15.03.2000 – XII ZR 81/97; Ehlert, in: Bamberger/Roth, Beck’scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.05.2014, § 536a Rn. 38; Häublein, in: Münchener Kommentar BGB, 6. Auflage 2012, § 536a Rn. 32; Weidenkaff, in: Palandt, BGB, 74. Auflage 2015, § 536a Rn. 7). Erst wenn dieser Beweis geführt ist, trifft den Mieter eine umfassende Entlastungspflicht, wobei sich ein offenes Beweisergebnis zulasten der Vermieterseite auswirkt (BGH, Beschluss vom 25.01.2006 – VIII ZR 223/04; Ehlert a.a.O. § 538 Rn. 25).”

AMV im Lichte der Presse:
staaken.info am 05.11.2015: Mit Asbest wohnen – wie lange noch?
Umfangreiche Antworten darauf und viele Informationen über die Gefahren und den eher zurückhaltenden Umgang damit, von Politik und Wohnungswirtschaft, gibt am Mittwoch 18. November ab 19.30 Uhr, Andreas Otto, der Sprecher für Bauen und Wohnen von Bündnis90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus.
Andreas Otto setzt sich schon seit Jahren vehement dafür ein, dass die Sanierung der Wohnungen mit Asbestbauteilen zügig erfolgen soll. Eine Voraussetzung dafür wäre aber, dass in einem Asbestregister überhaupt einmal, angefangen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch bei Genossenschaften, Immobiliengesellschaften und freien Wohnungseigentümern die reale Zahl und die Standorte der wahrscheinlich mehr als 50.000 betroffenen Wohnungen in Berlin ermittelt werden würde.
Information und Diskussion:
Asbest in Mietwohnungen – Wie lange noch?
Referent Andreas Otto (MdA)
Mittwoch 18. November 19.30 Uhr
Restaurant Tanzsportzentrum des TSV 1860 Spandau
Askanierring 150 | Bus M37, 137
Der Eintritt ist frei bei dem 9. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV Spandau
http://www.staaken.info/2015/11/mit-asbest-wohnen-wie-lange-noch/
Aus der Rubrik “Mieterproteste”:
Berliner Abendschau am 03.11.2015: Bewohner protestieren gegen Entmietung im Wedding!
Doppelt so viel Miete wie bisher: Die Bewohner der Wohnsiedlung in der Koloniestraße in Gesundbrunnen sind fassungslos. Ab Dezember soll sich ihre Miete von 6 auf 12 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Das soll der neue Eigentümer bestimmt haben. Die zuständige Senatsverwaltung sagt: Eine solche Mietsteigerung ist gar nicht möglich.
Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:
Berliner Morgenpost am 02.11.2015: Vermieter will Miete für Sozialwohnungen verdoppeln!
Wie ein Gesetz dafür sorgt, dass manche Vermieter von Sozialwohnungen plötzlich die doppelte oder dreifache Miete verlangen können.
Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:
Der Tagesspiegel am 31.10.2015: Gesetz zur “Wohnraumversorgung”
Mieten-Kompromiss: Initiative geht auf Distanz!
Die Initiative Mietenvolksentscheid distanziert sich vom Kompromiss mit dem Senat. In der Koalition reagiert man verwundert. Das Volksbegehren läuft vorerst weiter.
Aus der Rubrik “Wissenswertes”:
Gehört es zum vertragsgemäßen Gebrauch, dass der Mieter seine Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz nahe der Wand aufstellen darf, wenn der ausreichende Abstand zur Vermeidung von Feuchtigkeit durch Scheuerleisten gewahrt wird?
Die Antwort des Landgerichts Aachen (LG Aachen – 2 S 327/14, Urteil vom 02.07.2015) lautet: Ja!
Zur Begründung führt das LG Aachen in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Denn es gehört jedenfalls zum vertragsgemäßen Gebrauch, dass der Mieter seine Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz nahe der Wand aufstellen darf, wobei der ausreichende Abstand zur Vermeidung von Feuchtigkeit regelmäßig durch Scheuerleisten gewahrt wird. Ein u.U. erforderlicher größerer Abstand von der Wand erfordert einen entsprechenden Hinweis des Vermieters (LG Münster, Urteil vom 22.03.2011 – 3 S 208/10m.w.N.; Eisenschmid, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 11. Auflage 2013, § 536 BGB Rn. 235 m.w.N.). Die hiergegen vorgebrachten Einwände der Klägerin sind insgesamt nicht überzeugend. Zum einen ersetzt der immer wieder erhobene Vorwurf einer tendenziösen Kommentierung gegen den Autor der erwähnten Literaturfundstelle nicht eine Auseinandersetzung in der Sache. Zum anderen begründet eine – von wem auch immer stammende – allgemeine Empfehlung zum richtigen Lüften und Aufstellen von Möbeln nicht ein von den Beklagten zu erfüllendes Pflichtenspektrum im Sinne der §§ 280 Abs. 1,535 Abs. 1 BGB; dieses kann vielmehr nur durch eine ausdrückliche oder konkludente vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien aufgestellt werden.”
Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:
swr.de am 27.10.2015: Mietpreis-Abzocke – Wenn die Quadratmeter falsch angegeben sind!
MARKTCHECK deckt auf: Die Quadratmeter-Zahl einer Wohnung ist falsch angegeben – kann das sein? Laut Mietexperten kommt das sogar häufig vor. MARKTCHECK hat zwei Beispiele aus Saarbrücken, bei denen die Wohnfläche deutlich kleiner als gedacht ist. Weitere Wohnungen werden mit einem Sachverständigen überprüft – mit erstaunlichen Ergebnissen. Und nachmessen kann sich lohnen: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Mietvertrag angegeben, dann müssen Mieter weniger zahlen oder können sogar einen Teil der bereits bezahlten Miete zurück fordern.
Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:
WISO-Tipp | 26.10.2015 Fernbusreisen – das sind Ihre Rechte!