Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

Finanztip.de am 19.11.2015: Steuerspartipps – So nutzen Sie Steuervorteile zum Jahresende!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mehr Netto zu Weihnachten: Lassen Sie sich jetzt noch Ihre Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Die Freibeträge des kompletten Jahres wirken sich auf das Dezember-Gehalt aus.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerlohn und ein Minijob im Privathaushalt können steueroptimal miteinander kombiniert werden. Werbungs- und Krankheitskosten können Sie bündeln und Zahlungen am Jahresende günstig terminieren, um Höchstbeträge auszuschöpfen oder die jeweiligen absetzbaren Höhen zu erreichen.
  • Anleger und Sparer sollten sich noch im Dezember um Freistellungsaufträge und Verlustbescheinigungen kümmern, die Höhe ihrer Riester-Beiträge prüfen und die Wohnungsbauprämie beantragen.
  • Paare, die heiraten wollen, können noch bis Ende Dezember aufs Standesamt gehen: Es lockt der Splittingtarif für das komplette zurückliegende Jahr. Paare, die sich trennen wollen, sollten noch bis zum neuen Jahr warten.
  • Und wer etwas Gutes tun will, kann Geld oder Sachen spenden und dies von der Steuer absetzen.
  • Zum Jahresende sind jedoch auch Fristen beim Finanzamt zu beachten. Nur so können für Vorjahre etwa Riester-Zulagen, Wohnungsbauprämien, Arbeitnehmer-Sparzulagen und Rückerstattungen aus einer freiwilligen Einkommensteuererklärung gesichert werden.