Warum das Landgericht Berlin am 02.12.2015 das “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg aufrechterhalten wird!
Das am 11.05.2015 verkündete “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg zum Aktenzeichen 235 C 133/13, in dem ausgeführt ist, dass der Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei und er deshalb in dem konkreten Rechtsfall nicht für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete zugrunde zu legen sei, wurde bisher viel gescholten und teilweise als exotische Einzelfallentscheidung abgestempelt. Am 02.12.2015 verhandelt nun das Landgericht Berlin zum Aktenzeichen 18 S 183/15 über die Berufung gegen das “Mietspiegel-Urteil” des Amtsgerichts Charlottenburg …weiterlesen