Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Mietzuschuss im Sozialen Wohnungsbau beantragen!

Berliner Wohnraumversorgungsgesetz bringt Unterstützung für Mieter:

Am 21.11.2015 wurde das „Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz) vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet. Dieses Gesetz bringt einen zusätzlich möglichen Mietzuschuss für Berliner Mieter mit sich. Anträge hierzu können neben (!) einem Wohngeldantrag gestellt werden. Beide schließen sich nicht gegenseitig aus. LINKS zu den Antragsformularen zum neuen Mietzuschuss gibt es am Ende des Dokuments.

Die mieten- und wohnungspolitischen Eckpunkte des Gesetzes umfassen:

  • Kappung der Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens (Mietzuschuss: Entlastung der Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau))
  • Gesetzliche Verankerung der sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (also ein Privatisierungsverbot für die landeseigenen Gesellschaften)
  • Mindestens 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen an Personen mit besonders niedrigen Einkommen vermietet werden.
  • 30 Prozent der Neubauten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen errichtet werden.
  • Es werden demokratisch gewählte Mieterräte eingeführt.
  • Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Wohnungsversorgung in Berlin
  • Errichtung eines „Sondervermögens Wohnraumförderfonds Berlin“ als Instrument für den Neubau

 

http://falkenhagener-feld-west.de/2016/01/11/mietzuschuss-im-sozialen-wohnungsbau-beantragen/