Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 04.01.2016 – Bohren, Dröhnen, Rumgeschrei: Dann rechtfertigt Lärm eine Mietminderung!

Die Nachbarin stöckelt mit High Heels übers Parket, der Heimwerker nebenan bohrt und im Hausflur schreien Kinder: Häufig fühlen sich Mieter durch den Lärm der Nachbarn gestört. Nimmt die Ruhestörung überhand, kann unter Umständen die Miete gemindert werden. In welchen Fällen eine Mietminderung bei Lärm möglich ist.

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