immowelt.de am 04.01.2016 – Bohren, Dröhnen, Rumgeschrei: Dann rechtfertigt Lärm eine Mietminderung!
Die Nachbarin stöckelt mit High Heels übers Parket, der Heimwerker nebenan bohrt und im Hausflur schreien Kinder: Häufig fühlen sich Mieter durch den Lärm der Nachbarn gestört. Nimmt die Ruhestörung überhand, kann unter Umständen die Miete gemindert werden. In welchen Fällen eine Mietminderung bei Lärm möglich ist.