immowelt.de am 14.01.2016 – Bad, Fenster, Elektrik: Wann Mietern eine Renovierung zusteht!
Wer Miete zahlt, sollte auch erwarten können, dass die Wohnung gut in Schuss ist – oder? Eine Renovierung zur Instandhaltung steht dem Mieter meist zu, eine Modernisierung eher nicht. Doch in beiden Fällen gibt es Ausnahmen – was der Mieter fordern kann.