Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

immowelt.de am 28.12.2015: Nach dem Umzug – ummelden nicht vergessen!

Der Umzug in die neue Wohnung ist geschafft, die Arbeit ist damit aber noch lange nicht vorbei. Denn jetzt muss die Adressänderung noch diversen Behörden, Institutionen und Dienstleistern mitgeteilt werden. Wo man sich nach dem Umzug ummelden muss – ein Überblick.

http://ratgeber.immowelt.de/a/nach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html?http%3A%2F%2Fratgeber.immowelt.de%2Fa%2Fnach-dem-umzug-ummelden-nicht-vergessen.html