Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Berliner Zeitung am 09.03.2016: Bei Asbest kann Miete um 20 Prozent gemindert werden!

Der 37-jährige Samuel Motos aus Spandau ist zufrieden. „Ich bin froh, dass es so ausgegangen ist“, sagt er. Das Landgericht hat jetzt entschieden, dass Motos Anspruch auf Mietminderung hat, weil er in einer Wohnung lebte, in der sich asbesthaltige Fußbodenplatten befanden, von denen eine Gesundheitsgefahr ausging.

Das Landgericht bestätigte nun die Entscheidung zur 20-prozentigen Mietminderung (Az.: 18S133/15). Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien führten zu einer „konkreten Gesundheitsgefährdung der Mieter“, begründeten die Richter das Urteil. Aufgrund der Zahl von neun beschädigten Platten sei „eine Mietminderung in Höhe von 20 Prozent angemessen“. Dass die Mieter Kenntnis von der Kontamination erlangten, rechtfertige dagegen keine höhere Mietminderung. Eine Revision ließen die Richter nicht zu.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/bei-asbest-kann-miete-um-20-prozent-gemindert-werden-23696296?dmcid=sm_tw