Aus der Rubrik “Wissenswertes”:  

Ergibt sich, wenn die Treppenhausbeleuchtung auf Dauerbeleuchtung eingeschaltet ist, allein hieraus ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 5 C 443/14, Urteil vom 09.06.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Auch nach dem bestrittenen Vortrag der beklagten Partei, wonach die Treppenhausbeleuchtung auf Dauerbeleuchtung eingeschaltet sei, ist davon auszugehen, dass sich allein hieraus ein Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht ergibt. Zunächst wird davon ausgegangen, dass der Einwand so zu verstehen ist, dass die Treppenhausbeleuchtung in Zeiten, zu denen die natürliche Beleuchtung nicht ausreicht, um das Treppenhaus ausreichend zu beleuchten, sich nicht erst auf Anforderung einschaltet und nach Ablauf einer gewissen Zeit wieder erlischt, sondern dauerhaft eingeschaltet ist. Mit einer solchen Einstellung der Treppenhausbeleuchtung verstößt der Vermieter nicht gegen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb des Grundstücks, da eine solche Dauerbeleuchtung für die Mieter des Hauses auch mit Vorteilen verbunden ist, weil nicht erst im Dunklen nach dem Schalter für die Beleuchtung gesucht werden muss, beziehungsweise zumindest kurze Wege im Treppenhaus im Dunklen zurückgelegt werden müssen und es auch nicht erforderlich ist, den Schalter stets erneut betätigen zu müssen, falls sein Aufenthalt im Treppenhaus aus welchen Gründen auch immer einen etwas längeren Zeitraum erfordert (z.B. beim Transport schwerer Gegenstände etc. ).”