Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2015 – 222 C 93/15 – Mieter kann unangekündigtem Handwerker den Zugang zur Wohnung verwehren!
Vermieter muss Umfang und Ende von Reparaturen rechtzeitig ankündigen!
Amtsgericht Köln, Urteil vom 25.08.2015 – 222 C 93/15 – Mieter kann unangekündigtem Handwerker den Zugang zur Wohnung verwehren!
Vermieter muss Umfang und Ende von Reparaturen rechtzeitig ankündigen!