Aus der Rubrik “Wissenswertes”:       

Stellt ein Energieausweis ein Beweismittel nach der ZPO dar und kann mit ihm ein Energieverbrauchswert von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter pro Jahr bewiesen werden?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 18 S 63/14, Urteil vom 07.05.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. wie folgt aus: “Das Gleiche gilt im Ergebnis hinsichtlich des von der Klägerin behaupteten Energieverbrauchswerts von weniger als 120 kWh pro Quadratmeter pro Jahr. Die Klägerin hat, um ihren Vortrag zu stützen, einen Energieausweis vorgelegt (Bl. 185 f. d. A.). Allerdings stellt der Energieausweis kein Beweismittel nach der ZPO dar. Die Beklagten sind auch nicht daran gehindert, den Inhalt der Angaben im Energieausweis zu bestreiten. Nähere konkrete Angaben dazu, inwieweit sie diesen Wert im Energieausweis bestreiten, sind ihnen kaum möglich. Es wäre daher über die Frage des Energieverbrauchswerts Beweis durch Sachverständigengutachten einzuholen. Eine solche Beweiserhebung kommt allerdings nicht in Betracht, da auch insoweit die Präklusionsvorschrift des
§ 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO zu Lasten der Klägerin gilt.”