Pressemitteilung 18/2016

Attrappe einer Überwachungskamera im Treppenhaus oder Eingangsbereich eines Wohnhauses unzulässig!

Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 82/15, Urteil vom 28.10.2015) hervor.

Das Anbringen einer Kameraattrappe im Hausflur stellt grundsätzlich einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters dar! Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn es in der Vergangenheit zu schwerwiegenden Vorkommnissen gekommen ist.

Zur Begründung führt das LG Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung … weiterlesen

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