Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

promietrecht.de: Wenn Mieter Besuch bekommen, ein Hund dabei ist

Öfter kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermietern und Mietern, wenn Besucher einen Hund dabei haben, mit diesem längere Zeit in der Wohnung des Mieters übernachten, aber keine Erlaubnis für die Tierhaltung in der Wohnung vorliegt.

Besucher empfangen, auch wenn der Besuch einen Hund mitbringt, dabei hat

Das Hausrecht des Vermieters berechtigt ihn nicht, zu verbieten, dass mal ein Hund im Haus ist. Der Besuch (mit Hund) darf auch in der Wohnung des Mieters übernachten.

Der Hund darf aber keine wesentlichen Störungen verursachen, denn sonst wäre ein Verbot durch den Vermieter gerechtfertigt.

http://www.promietrecht.de/Benutzung-der-Wohnung/Wenn-Mieter-Besuch-bekommen-ein-Hund-dabei-ist-E2473.htm