Berliner Morgenpost am 11.05.2016 – Betriebskostenabrechnung: Guthaben mit Miete verrechnen!
Bei der Betriebskostenabrechnung können sich in diesem Jahr einige Mieter auf eine Rückzahlung freuen. Das gilt vor allem, wenn sie im vergangenen Jahr mit Öl geheizt haben. Doch was passiert eigentlich, wenn der Vermieter vergisst, das Guthaben zu überweisen?