Süddeutsche Zeitung am 15.06.2016: Urteil: Makler darf keine Besichtigungsgebühr verlangen
Ein Makler darf keine Besichtigungsgebühr von Wohnungsinteressenten verlangen. Das entschied das Landgericht Stuttgart im Prozess gegen einen Wohnungsvermittler und verurteilte ihn zur Unterlassung.