Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Morgenpost am 15.06.2016 – Satellit statt Kabel: Nicht einseitig umrüsten

Hat eine Wohnung laut Mietvertrag einen Breitbandkabelanschluss, darf der Vermiter diesen nicht plötzlich abklemmen und auf Satellitenempfang umrüsten.

Landgericht Kempten – 52 S 2137/15: Vereinbart der Vermieter vertraglich eine bestimmte Empfangsart, haben die Mieter einen Anspruch darauf. Der Vermieter kann zwar die Kosten dafür auf die Mieter umlegen. Er darf aber nicht den Vertrag einseitig verändern – also die Mieter etwa vor vollendete Tatsachen stellen und von ihnen verlangen, dass sie künftig eine installierte Satellitenanlage nutzen.

Als Begründung für eine Vertragsänderung reiche es auch nicht, dass das Netz veraltet sei. Die Pflicht des Vermieters zur Bereitstellung gelte so lange, wie die Wiederherstellung des alten Anschlusses technisch und rechtlich möglich sei.

http://www.morgenpost.de/lifestyle/wohnen/article207685917/Satellit-statt-Kabel-Nicht-einseitig-umruesten.html