Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Stellt eine Stuckdecke, die ein Mieter erst von diversen Farb- und Lackschichten befreien und so reinigen und wiederherstellen muss, im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2013 ein wohnwerterhöhendes Merkmal dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Mitte (AG Mitte – 15 C 45/15, Urteil vom 18.11.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus:  “Ebenso ist die Merkmalgruppe 3 (Wohnung) nicht besser als neutral zu bewerten. Jedenfalls steht nach der durchgeführten Beweisaufnahme fest, dass die aufwendige Deckenverkleidung in Form von Stuck bei Übergabe der Wohnung an die Beklagten als solche nicht angesehen werden konnte sondern mit diversen Farb- und Lackschichten überzogen waren und erst die Beklagten den jetzigen Zustand hergestellt haben. Auch insoweit hat die Zeugin B## bestätigt, dass die zur Akte gereichten Fotos (Anlage B4 Bl. 47 + 48 d.A.) den ursprünglichen Zustand wiedergeben.”