LG Berlin hält Heizkostenabrechnung 2012 von GSW-Mietern aus der Westerwaldstraße in Spandau für formell unwirksam und bejaht Anspruch auf Neuabrechnung
Das Landgericht Berlin – 18 S 276/15 sowie 18 S 306/15 – hat mit gleich zwei Urteilen vom 30.05.2016 entschieden, dass eine Heizkostenabrechnug formell unwirksam sei, wenn aus ihr nicht hervorgehe, dass die angegebenen Verbrauchseinheiten tatsächlich nicht das gesamte Jahr, sondern lediglich einen Teilzeitraum betreffen. In einem derartigen Fall stehe einem Mieter kein Rückzahlungsanspruch auf die bereits geleisteten Vorauszahlungen zu, sondern ein Zurückbehaltungsrecht … weiterlesen
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