n24.de am 05.07.2016: Berufliche Nutzung der Mietwohnung
Manche Mieter wollen ihre Wohnung für eine gewerbliche Tätigkeit nutzen. Doch dafür ist immer eine Erlaubnis des Vermieters nötig – allerdings gibt es eine Ausnahme.
http://www.n24.de/n24/Wissen/Job-Karriere/d/8774114/berufliche-nutzung-der-mietwohnung.html