berlinonline.de am 24.11.2016 – Betriebskostenabrechnung: Keine Zinsen auf Guthaben
Entsteht Mietern durch eine monatliche Betriebskosten-Vorauszahlung ein Guthaben, dürfen sie keine Verzugszinsen dafür verlangen. Auch dann nicht, wenn zu spät abgerechnet wird.