Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. am 19.12.2016 – Unsportliche Klauseln: Was das Fitnessstudio nicht in den Vertrag schreiben darf

Einige Beispiele für rechtswidrige Klauseln in Verträgen, die laut unserer Umfrage häufig vorkommen:

  • Fitnessstudios dürfen die Haftung für mitgebrachte Kleidung, Geld oder Wertsachen bei Verlust nicht komplett oder generell ausschließen. Das war aber bei gut einem Drittel der Meldungen der Fall.
  • Knapp 20 Prozent der Umfrageteilnehmer haben angegeben, dass ihr Vertrag Klauseln zur Erhöhung des Mitgliedsbeitrags enthält, entweder wegen steigender Energie- und Unterhaltskosten oder wegen einer Erhöhung der Mehrwertsteuer. Aus Sicht der Verbraucherzentralen kann das eine versteckte Preiserhöhung sein. Gerichte haben derartige Klauseln bereits als rechtswidrig eingestuft.
  • Bei 13 Prozent der Teilnehmer behielten Studios es sich vor, jederzeit die Öffnungszeiten zu ändern. Auch das ist nicht erlaubt.

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