Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Sind Holzdielen im abgezogenen und gepflegtem Zustand als Naturbodenbelag mit einem modernen PVC-Boden gleichwertig?

Die Antwort des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 65 S 187/16, Urteil vom 16.11.2016) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das Landgericht Berlin in seiner vorgenannten Entscheidung unter II. 1. c) wie folgt aus:”Als Sondermerkmale zu berücksichtigen sind (unstreitig) ein modernes Bad (0,34 Euro/m2), daneben (streitig) auch der abgezogene Dielenfußboden als hochwertiger Bodenbelag (0,56 Euro/m2).

Das Ausstattungsmerkmal ist ausweislich der Formulierung in der Orientierungshilfe gegeben bei hochwertigem Parkett, Natur-/Kunststein, Fliesen oder einem gleichwertigem Boden/-belag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume.

Nach dem Interviewerhandbuch zum Berliner Mietspiegel 2015 kommt als gleichwertiger Bodenbelag etwa moderner PVC-Boden in Betracht. Abgezogene Holzdielen mögen zwar mit hochwertigem Parkett nicht vergleichbar sein (vgl. LG Berlin, Urt. v. 13.07.2012 – 65 S 116/12); sie sind aber jedenfalls dann, wenn sie – wie hier – abgezogen, das heißt in einem gepflegten Zustand sind, als Naturbodenbelag einem modernen PVC-Boden gleichwertig anzusehen. Zu berücksichtigen ist mit Blick auf die ältere Rechtsprechung der Zivilkammer 63 im nicht nachgelassenen Schriftsatz, dass die Wohnvorstellungen der Mieter Veränderungen unterliegen, wie sich der Fassung gerade dieses Sondermerkmals im Rahmen in älteren Berliner Mietspiegeln deutlich entnehmen lässt. Dies hat die Kammer berücksichtigt.”