Spandauer Volksblatt am 09.05.2017: Novelle des Berliner Wohnraumgesetzes – Segen und Fluch zugleich
Die geplante Veränderung des Berliner Wohnraumgesetzes umfasst die folgenden Maßnahmen:
– Rückwirkende Mieterhöhungsmöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau in Berlin werden abgeschafft.
– § 5 des Wohnraumgesetzes Berlin wird gestrichen. Dies verhindert ein vorzeitiges Ende der Förderung bei Objekten ohne Anschlussförderung und erhält die ursprünglichen Bindungsfristen.
– Für Grundstückskäufe, die die ursprünglich geplanten Gesamtkosten unterschreiten, sollen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung nur noch die niedrigeren Kaufpreise angesetzt werden, so bleiben die Kostenmieten niedriger.
– Bezugsgröße für den Mietzuschuss wird die Bruttowarm- statt wie bisher die Nettokaltmiete. So haben mehr Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen einen Anspruch auf Mietzuschuss im öffentlich geförderten Wohnungsbestand.
http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/politik/novelle-des-berliner-wohnraumgesetzes-segen-und-fluch-zugleich-d124793.html