Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

n-tv.de am 02.05.2017: Vermieter drückt sich – Wer muss für Schimmel zahlen?

Auch die Aufklärung über richtiges Heiz- oder Lüftungsverhalten befreit den Vermieter nicht von seinen Gewährleistungspflichten bei Schimmelbefall.

Viele Vermieter sehen hier ihre Mieter in der Verantwortung und sprechen von falschem Heiz- oder Lüftungsverhalten. Allerdings gilt: Die Übergabe eines Merkblattes zum richtigen Heizen und Lüften der Wohnung befreit Vermieter nicht von ihren Gewährleistungspflichten, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 400/15).

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wer-muss-fuer-Schimmel-zahlen-article19818898.html