Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XI ZR 260/15, Urteil vom 25.07.2017: Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vorformulierte Klausel “Jede smsTAN kostet 0,10 € (unabhängig vom Kontomodell)” in Bezug auf Verträge über Zahlungsdienste zwischen einem Kreditinstitut und Verbrauchern unwirksam ist. 

tagesschau.de am 25.07.2017: Urteil des Bundesgerichtshofs: Pauschale Gebühren für SMS-Tan unzulässig

Banken dürfen für das Versenden von SMS-Tan Gebühren erheben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Diese sind aber nur zulässig, wenn die TAN auch vom Kunden verwendet wurde. Ganz entschieden ist der konkrete Fall aber noch nicht.

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-sms-tan-urteil-101.html