Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Berlin – 66 S 90/17, Urteil vom 13.10.2017: LG Berlin hält hilfsweise ordentliche Kündigung bei Mietrückstand für unmöglich

Eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann nach Auffassung des LG Berlin von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, diese Kündigung nach vollständiger Nachzahlung der Rückstände aber weggefallen ist. Die Berliner Richter widersprechen damit ausdrücklich dem BGH.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/lg-berlin-keine-hilfsweise-ordentliche-kuendigung-bei-verzug_258_429274.html