Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 27.10.2017 – Meldepflicht bei Mietminderung: Spandauer drohte Obdachlosigkeit

Bürger, die als Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch auch die Kosten für ihre Miete vom Jobcenter erhalten, müssen eine Mietminderung unverzüglich mitteilen.

Andreas Ebeling, Pressesprecher der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, erläutert auf Nachfrage des Spandauer Volksblatts: „Der Bürger ist zu einer sogenannten Mitwirkung verpflichtet. Wenn also ein Bürger die Miete reduziert und dies nicht seinem Jobcenter mitteilt, kommt es zu einer Überzahlung seines Bedarfes. Diese Überzahlung wird zurück gefordert.“

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/soziales/meldepflicht-bei-mietminderung-spandauer-drohte-obdachlosigkeit-d135988.html