Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Spandauer Volksblatt am 27.02.2018: Rechtsanspruch auf Barrierefreiheit

Nachlese zum 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 21.02.2018 – „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen”

Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu Gast beim AMV

Am 21.02.2018 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 28. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen”.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Herr Rüdiger Darmer, Sachverständiger für angewandte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu dem Thema „Barrierefreies und altersgerechtes Wohnen” und beantwortete danach Fragen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger.

Gesetzlicher Anspruch auf barrierefreie Wohnung

Nach § 554a Abs. 1 BGB kann ein Mieter von seinem Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat.

http://www.berliner-woche.de/falkenhagener-feld/bauen/rechtsanspruch-auf-barrierefreiheit-d143577.html