Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

DER TAGESSPIEGEL am 12.03.2018: Ferienwohnungen in Berlin – Senat lockert Zweckentfremdungsverbot

Die private Untervermietung von Wohnungen soll jetzt doch häufiger möglich sein, als bislang geplant. Der CDU geht das noch nicht weit genug.

Dagegen sehen die Nachbesserungen der Koalitionsfraktionen, die zum 1. Mai in Kraft treten sollen, vor, dass Zweit- und Nebenwohnungen 90 Tage im Jahr vermietet werden dürfen. Wer vermieten will, muss sich registrieren und Buch über die Vermietungen führen. Der Abriss von Wohnungen zugunsten dichter genutzter Neubauten wird unter Androhung von Geldbußen in Höhe von 50.0000 Euro verboten. Bei anhaltendem Leerstand kann der Bezirk als „Treuhänder“ eingreifen und die Objekte vermieten.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/ferienwohnungen-in-berlin-senat-lockert-zweckentfremdungsverbot/21062336.html