Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 13.03.2018: Verbot der Zweckentfremdung wird neu geregelt

Wer seine Wohnung an Touristen vermieten will, muss sich das weiter genehmigen lassen. Die 60-Tage-Regelung fällt aber weg.

Es bleibt bei der Genehmigungspflicht für alle, die ihre Wohnungen gegen Entgelt an Touristen vermieten wollen, während sie selbst verreist sind. Zusätzlich wird eine Registrierungspflicht eingeführt. Es entfällt die zuvor diskutierte Regelung, dass die Gästeunterbringung in der Hauptwohnung nur an bis zu 60 Tagen im Jahr erlaubt sein soll. Bei den Zweitwohnungen wird die Möglichkeit, diese als Ferienwohnungen zu vermieten, jedoch auf 90 Tage eingeschränkt. Auch der Abriss von Wohnungen wird erschwert. Nur wenn neuer Wohnraum mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird, wird dieser als Ersatzwohnraum anerkannt. Das sind die wesentlichen Neuerungen beim 2014 eingeführten Zweckentfremdungsverbotsgesetz, die der Stadtentwicklungsausschuss am Montag beschlossen hat.

https://www.morgenpost.de/berlin/article213703373/Verbot-der-Zweckentfremdung-wird-neu-geregelt.html