Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 10.05.2018: Vorkaufsrecht im Bergmannkiez – 
Immobilienfirma verklagt Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Beim Verkauf eines Hauses im Bergmannkiez übte das Bezirksamt sein Vorkaufsrecht aus. Dagegen legte das betroffene Immobilienunternehmen Widerspruch ein. Nun kommt es zum Prozess.

Das Unternehmen wollte das nicht akzeptieren und zog gegen das Bezirksamt vor das Verwaltungsgericht. Aus Sicht der Grundstücksgesellschaft hätte der Bezirk das Vorkaufsrecht gar nicht anwenden dürfen, weil die Immobilien ohnehin entsprechend der Erhaltungsverordnung genutzt werden. Die Mietpreisbindungen durch die Fördermittel liefen auch erst im Jahr 2026 aus. Und laut Verwaltungsgericht befand das Unternehmen, in Milieuschutzgebieten gebe es  „weder ein Bedürfnis für die Ausübung eines Vorkaufsrechts“ noch sei dieses durch das Allgemeinwohl gerechtfertigt.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/vorkaufsrecht-im-bergmannkiez-immobilienfirma-verklagt-bezirk-friedrichshain-kreuzberg/21264484.html