Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

 

Spandauer Volksblatt am 22.11.2018: Gegen den Leerstand

Leer stehende Häuser oder Wohnungen sind in vielen Bezirken ein Problem. Wenn der Leerstand nicht gemeldet oder genehmigt wurde, können die Bezirksämter Amtsverfahren gegen die Eigentümer oder Vermieter einleiten. In Spandau sind aktuell 173 solcher Verfahren wegen Leerstand oder des Verdachts auf Leerstand anhängig. 136 Amtsverfahren hat das Bezirksamt wegen des Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot zu laufen. Das teilte der zuständige Stadtrat Stephan Machulik (SPD) jetzt auf Nachfrage der Linksfraktion in der BVV mit. Das Bezirksamt kann in solchen Fällen ein Zwangsgeld verhängen, denn der spekulative Leerstand ist in Berlin illegal – sofern er nicht genehmigt wurde. In den meisten Fällen würde die Androhung jedoch ausreichen, sagte der Stadtrat, das heißt, der Vermieter oder Eigentümer reagiert vor dem Zwangsgeld. Das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist in Berlin im Dezember 2013 in Kraft getreten, um vorhandenen Wohnraum vor der Umwandlung in Gewerberaum, Ferienwohnungen und vor Abriss und Leerstand zu schützen.

https://www.berliner-woche.de/spandau/c-bauen/gegen-den-leerstand_a190258