Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 07.01.2018: Berliner Mietspiegel – Verfassungsgericht weist Beschwerde von Deutsche Wohnen zurück
Immer wieder versucht die Deutsche Wohnen, bei Mieterhöhungen den Mietspiegel zu umgehen – um mit anderen Begründungen, etwa durch Gutachten oder der Benennung von Vergleichswohnungen, eine höhere Miete durchzusetzen. Doch dabei hat der größte private Vermieter in der Stadt jetzt eine Niederlage eingesteckt.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin wies mit Urteil vom 19. Dezember 2018 eine Beschwerde der Deutsche Wohnen gegen eine Entscheidung des Landgerichts zum Mietspiegel 2013 als unbegründet zurück.