Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

 

Berliner Zeitung am 31.01.2019: Bezahlbarer Wohnraum – Darf Berlin selbst Mietobergrenzen festlegen?

Dürfen Bundesländer wie Berlin eigenständig Mietobergrenzen festlegen, um den Preisauftrieb auf dem Wohnungsmarkt zu stoppen? In der seit Tagen vieldiskutierten Frage hat sich das Bundesjustizministerium zu Wort gemeldet – allerdings, ohne sich dabei dezidiert festzulegen.

„Bund, Länder und Kommunen eint das gemeinsame Ziel der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum“, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Berliner Zeitung. So habe die Bundesregierung in den vergangenen Jahren wiederholt von ihrer Zuständigkeit für das Mietrecht Gebrauch gemacht und Regelungen erlassen zur Sicherung der Bezahlbarkeit von Wohnraum. Den Bundesländern sei aber „seit der Föderalismusreform 2006 das Recht des Wohnungswesens zugewiesen“, führt der Sprecher weiter aus. „Welche gesetzlichen Maßnahmen im Einzelnen darunter fallen, muss der jeweilige Landesgesetzgeber prüfen.“

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/bezahlbarer-wohnraum-darf-berlin-selbst-mietobergrenzen-festlegen–31962440