Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Handelsblatt am 04.02.2019: Wohnungspolitik – So entscheiden Richter zur Mietpreisbremse

Das Bundesjustizministerium hat eine Studie zur Rechtsprechung zur Mietpreisbremse erstellt. Das Ergebnis ist Fallsammlung für Mieter und Vermieter.
 
Das hat das Bundesjustizministerium nun unter die Lupe genommen und alle bislang von den Gerichten veröffentlichten Entscheidungen analysiert und sich weitere Urteile verschafft. Entstanden ist eine aufschlussreiche Fallsammlung für Mieter und Vermieter.
 
In den 91 ausgewerteten Fällen waren drei Viertel der Mieter zumindest teilweise erfolgreich. Im Schnitt zahlten die Kläger monatlich 167 Euro zu viel. Eklatant ist der Fall, der vor dem Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg landete (Az. 8 C 128/17). Hier war ein Mietpreis von 1.385 Euro pro Monat vereinbart worden. Den zulässigen Mietpreis setzten die Richter schließlich auf 734,65 Euro fest. Die Mieter hatten also monatlich gut 650 Euro zu viel gezahlt und machten entsprechende Rückforderungsansprüche geltend.