Aus der Rubrik “Wohnungspolitik”:

Berliner Morgenpost am 26.02.2019: Was das Urteil zur Karl-Marx-Allee für Mieter bedeutet

Das Landgericht hat gesprochen. Die Deutsche Wohnen hat gewonnen. Was das Urteil für Mieter, Käufer und das Land Berlin bedeutet.

Im Grundsatz ist das ganze Verfahren um die drei Blocks in der Karl-Marx-Allee auf den Stand von Mitte Dezember zurückgestellt worden. Die Einstweilige Verfügung, die das Gericht nun kassiert hat, hatte den Vollzug der Kaufverträge zwischen dem Alt-Besitzer Predac und der Deutschen Wohnen gestoppt. In der Folge lagen auch alle weiteren Transaktionen im Rahmen der Mieter-Privatisierung auf Eis.

Es ist jetzt klar, dass die drei Wohnblocks nicht wieder in die Hand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM beziehungsweise ihres Tochterunternehmens WBF zurückkehren werden. Das Landgericht hat geurteilt, dass sich aus den Privatisierungsverträgen aus den Jahren 1993 und 1995 kein Vorkaufsrecht für das Landesunternehmen ergibt. Von den 672 Wohnungen werden nun die meisten, die sich nicht an der Kauf-Aktion des Landes beteiligt haben oder selber ihre Wohnung erworben haben, zum privaten Immobilienkonzern Deutschen Wohnen übergehen.

Die Deutsche Wohnen hat noch nicht entschieden, ob sie das vom Senat betriebene Modell des „gestreckten Erwerbs“ juristisch angreifen möchte oder nicht. Sollte es beim Status Quo bleiben, wären in den Eigentümerversammlungen der Wohnblocks die Gewobag, die Deutsche Wohnen und die Einzeleigentümer vertreten. Der Konzern selber erwartet nun, dass der Senat das Gespräch mit ihm sucht. Immerhin hatte der regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) angekündigt, die Bestände der früher landeseigenen GSW von der Deutsche Wohnen kaufen zu wollen.

https://www.morgenpost.de/bezirke/friedrichshain-kreuzberg/article216532933/Was-das-Urteil-zur-Karl-Marx-Allee-fuer-Mieter-bedeutet.html