Das Landgericht hat gesprochen. Die Deutsche Wohnen hat gewonnen. Was das Urteil für Mieter, Käufer und das Land Berlin bedeutet.
Im Grundsatz ist das ganze Verfahren um die drei Blocks in der Karl-Marx-Allee auf den Stand von Mitte Dezember zurückgestellt worden. Die Einstweilige Verfügung, die das Gericht nun kassiert hat, hatte den Vollzug der Kaufverträge zwischen dem Alt-Besitzer Predac und der Deutschen Wohnen gestoppt. In der Folge lagen auch alle weiteren Transaktionen im Rahmen der Mieter-Privatisierung auf Eis.
Es ist jetzt klar, dass die drei Wohnblocks nicht wieder in die Hand der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft WBM beziehungsweise ihres Tochterunternehmens WBF zurückkehren werden. Das Landgericht hat geurteilt, dass sich aus den Privatisierungsverträgen aus den Jahren 1993 und 1995 kein Vorkaufsrecht für das Landesunternehmen ergibt. Von den 672 Wohnungen werden nun die meisten, die sich nicht an der Kauf-Aktion des Landes beteiligt haben oder selber ihre Wohnung erworben haben, zum privaten Immobilienkonzern Deutschen Wohnen übergehen.